Unternehmensnachfolge und Erbfallgestaltung
Wir leuchten Ihnen den Weg!
Übertragung und Veräußerung von Betriebsvermögen
Jeder Unternehmer steht früher oder später vor der Entscheidung, sein Unternehmen an nachfolgende Generationen innerhalb der Familie zu übertragen oder an externe Erwerber zu veräußern. Die steuerlichen Gestaltungen hierzu sind -insbesondere nach Reformierung des Erbschaftsteuerrechts- ebenso vielfältig wie die steuerlichen Konsequenzen, die aus Ihrer Entscheidung erwachsen.
Bei der Nachfolgeplanung sind daher familiäre, rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Das wesentliche Ziel jedoch ist der Erhalt des Vermögens des ausscheidenden Unternehmers zum Zwecke der Alterssicherung.
Ob Sie nach Beendigung Ihrer unternehmerischen Laufbahn Ihre finanzielle Zukunft in Ihrem kapitalisierten Vermögen oder in einer lebenslangen Rente gesichert wissen wollen, entscheiden Sie selbst. In jedem Fall helfen wir Ihnen dabei, durch geschickte Steuerplanung und Ausnutzung von Freibeträgen eine steueroptimierte Nachfolgeregelung zu treffen und damit auch eine Ihrer letzten unternehmerischen Entscheidungen zum Erfolg werden zu lassen.
Viele denken nach - wir denken vor!
Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen zu Lebzeiten
Wenn Vermögen vorhanden ist, dass spätestens im Todesfall auf die Erben übergeht, kann dies auch bereits zu Lebzeiten schrittweise übertragen werden, um die spätere Erbschaft-steuerbelastung zu reduzieren. Eine interessante Gestaltungsmöglichkeit ist die vorweggenommene Erbfolge, die sowohl für die vermögenden Eltern als auch für die beschenkten Kinder günstig ist.
Im Sinne einer steueroptimalen Vermögensübertragung klären wir mit Ihnen alle bewertungsrechtlichen Fragen und prognostizieren die Steuerbelastung.
Begutachtung von privatrechtlichen Verträgen und Testamenten unter steuerlichen Aspekten
Privatrechtliche Verträge werden nicht selten ohne Kenntnis über die steuerlichen Konsequenzen abgeschlossen. Hier ist entscheidend, die Verträge so zu gestalten, dass sie nicht zu erheblichen Steuerzahlungen führen. Auf Wunsch prüfen wir die von Ihnen entworfenen Vertragswerke und geben Ihnen weitere wertvolle Hinweise.