Aufstellung von Bilanzen und Gewinnermittlungen
Wir erstellen Ihre Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nach Steuer- und nach Handelsrecht. Der Jahresabschluss wird unter Ausnutzung der steuerlichen Wahlrechte auf Grundlage der mit Ihnen festgelegten Strategie und der persönlichen und privaten Steuerplanung des einzelnen Unternehmers im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen termingerecht erstellt.
Auf Wunsch wird der Jahresabschluss mit Ihnen in seinen steuer- und wirtschaftlichen Konsequenzen im Rahmen einer Bilanzbesprechung ausführlich erläutert. So kann sichergestellt werden, dass jeder Unternehmer seinen Abschluss versteht und seine Schlüsse hieraus ziehen kann.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Aufstellung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel und -soweit erforderlich- Anhang
- Erstellung eines ausführlichen Bilanzberichts mit Bilanzanalyse, Entwicklung der Ertragslage und Bilanzkennzahlen
- Anfertigung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) mit ausführlichem Bericht
- Besprechung der Ergebnisse und der wichtigsten Begriffe der Bilanz
- Anfertigung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Zwischenbilanzen für externe und interne Zwecke
- Mitwirkung bei der Gestaltung des Lageberichts
Betriebliche Steuererklärungen
Ihre betrieblichen Steuererklärungen werden im Rahmen der Jahresabschlusserstellung unter Berücksichtigung aller jeweils geltenden unternehmenssteuerrechtlichen Neuerungen angefertigt. Hierzu gehören je nach Rechtsform Ihres Unternehmens die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Alle Steuererklärungen erhalten Sie von uns in der Form, in der Sie sie unmittelbar an das Finanzamt weiterleiten können. Die von der Finanzverwaltung benötigten Unterlagen legen wir -soweit sie uns vorlagen- den Steuererklärungen bereits bei.
Rating Ihres Unternehmens
In Zeiten von „Basel II“ reicht es vielfach nicht mehr aus, den Banken lediglich eine Bilanz einzureichen. Die Kreditinstitute knüpfen Ihre Darlehensvergabe immer mehr an die Ergebnisse eines internen Ratings. Wer der Bank die benötigten Informationen nicht liefern kann, hat kaum Aussichten auf eine positive Bewertung. Um dies zu verhindern, liefern wir für Sie und für die Banken die benötigten Kennzahlen und aussagekräftigen Analysen.
Plausibilitätsprüfungen
Für viele größere und noch nicht aufgrund von gesetzlichen Vorschriften prüfungspflichtige Gesellschaften verlangen die Banken im Rahmen des Jahresabschlusses eine Bescheinigung des Steuerberaters über eine Plausibilitätsprüfung nach § 18 KWG. Hierbei werden Werthaltigkeit und Vollständigkeit der Bilanz anhand analytischer Prüfungshandlungen untersucht und in einer entsprechenden Bescheinigung im Jahresabschluss vermerkt. Auch hier werden wir - wo nötig - für Sie tätig.